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de:public:organization

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de:public:organization [2024/08/08 10:51] – [Laborordnung] Schmitt, Johannesde:public:organization [2026/10/24 19:37] (aktuell) – [Sitzung] del Castillo Albildo, Christoph
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 Weisungsbefugte Personen bringen sich verstärkt bei der Organisation des eLabs ein und können beispielsweise Workshops anbieten. Weisungsbefugte Personen bringen sich verstärkt bei der Organisation des eLabs ein und können beispielsweise Workshops anbieten.
 Weisungsbefugte können Öffnungszeiten im eLabor anbieten und übernehmen zu diesen Zeiten die Aufsicht im eLabor. Dazu erhalten Weisungsbefugte einen Schlüssel zum eLabor. Weisungsbefugte können Öffnungszeiten im eLabor anbieten und übernehmen zu diesen Zeiten die Aufsicht im eLabor. Dazu erhalten Weisungsbefugte einen Schlüssel zum eLabor.
-Geplante Öffnungszeiten werden von den Weisungsbefugten über die [[Webseite des eLab | https://elab-siegen.de]] bekannt gemacht. Eine Spontane Öffnung des Labors ist jedoch auch möglich.+Geplante Öffnungszeiten werden von den Weisungsbefugten über die [[https://elab-siegen.de|Webseite des eLab]] bekannt gemacht. Eine Spontane Öffnung des Labors ist jedoch auch möglich.
 Der aktuelle Öffnungsstatus des eLabors wird über das Türschild, die Webseite und einen Telegram-Bot bekannt gegeben. Der aktuelle Öffnungsstatus des eLabors wird über das Türschild, die Webseite und einen Telegram-Bot bekannt gegeben.
  
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 Folgende Referate müssten von den Vorstandsmitgliedern übernommen werden: Folgende Referate müssten von den Vorstandsmitgliedern übernommen werden:
-  * Sprecher*in +  * [[de:public:organization:speaker|Sprecher*in]] 
-  * Finanzreferent*in +  * [[de:public:organization:finance|Finanzreferent*in]] 
-  * Kassenreferent*in +  * [[de:public:organization:treasurer|Kassenreferent*in]] 
-  * Referent*in für Sicherheit+  * [[de:public:organization:safety|Referent*in für Sicherheit]] 
 Dabei kann für jedes Referat ein*e Stellvertreter*in bestimmt werden. Dabei kann für jedes Referat ein*e Stellvertreter*in bestimmt werden.
  
-==== Sprecher*in ==== +Weitere Rollen die dauerhaft oder temporär vergeben werden: 
-Der*die Sprecher*in beruft Sitzungen und Vollversammlungen gemäß der [[de:public:statutes|Satzung]] ein und führt die Redeleitung.+  * [[de:public:organization:recorder|Protokollant*in]] 
 +  * [[de:public:organization:recorder|Kassenprüfer*in]] 
 + 
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 + 
  
-==== Finanzreferent*in ==== 
-Der*die Finanzreferent*in führt die laufenden Geschäfte der Initiative nach den 
-Vorgaben des Haushaltsplans und gibt Zahlungsanweisungen an den*die Kassenreferent*in. 
-Der*die Finanzreferent*in hat ein Vetorecht bei finanziellen Entscheidungen. 
-Der*die Finanzreferent*in erstellt den Haushaltsplan für das folgende Haushaltsjahr. 
  
-==== Kassenreferent*in ==== 
-Der*die Kassenreferent*in führt die Zahlungsanweisungen des*der Finanzreferenten*in aus. 
-Außerdem kümmer sich der*die Kassenreferent*in um das Geld für Fertigung, Bauteile und Verpflegung. 
  
-==== Referent*in für Sicherheit ==== 
  
-Der*die Referent*in für Sicherheit kümmer sich um Sicherheitsunterweisungen und verwaltet die Liste mit den Teilnehmenden der jährlich erforderlichen Sicherheitsunterweisung für selbstständige Arbeit im eLabor. 
-Des Weiteren managt der*die Referent*in für Sicherheit die Zugangsberechtigung/Schlüssel zum eLabor. 
 ===== Versammlungen ===== ===== Versammlungen =====
  
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 ==== Sitzung ==== ==== Sitzung ====
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 +Die Initiative hält regelmäßig öffentliche Sitzungen ab, um das Tagesgeschäft zu regeln.
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 +Der*die Sprecher*in lädt mit einer Frist von mindestens sieben Tagen zur Sitzung über die Mailingliste und einen weiteren öffentlichen Kanal ein. Die Einladung enthält die geplante Tagesordnung.
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 +Die Beschlussfähigkeit der Sitzung ist gegeben, wenn ordentlich eingeladen wurde und die Hälfte des Vorstands anwesend ist. Jedes Mitglied der Initiative ist stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
 +
 +In dringenden Fällen kann eine Abstimmung unter Begründung per E-Mail durchgeführt werden. Die Frist für die Abstimmung beträgt mindestens 24 Stunden. Der Beschluss ist gültig, wenn zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder abgestimmt und die Dringlichkeit anerkannt haben.
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 +Auf Verlangen von zwei Dritteln der Anwesenden können Teile der Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden.
de/public/organization.1723114319.txt.gz · Zuletzt geändert: von Schmitt, Johannes

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